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   VG Berlin, 05.06.2020 - 12 K 517.19 V   

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https://dejure.org/2020,19254
VG Berlin, 05.06.2020 - 12 K 517.19 V (https://dejure.org/2020,19254)
VG Berlin, Entscheidung vom 05.06.2020 - 12 K 517.19 V (https://dejure.org/2020,19254)
VG Berlin, Entscheidung vom 05. Juni 2020 - 12 K 517.19 V (https://dejure.org/2020,19254)
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  • BVerwG, 16.12.2009 - 6 C 40.07

    Rechtsanwalt; Anwaltsnotar; Attorney-at-Law; Solicitor; Diplomanerkennung;

    Auszug aus VG Berlin, 05.06.2020 - 12 K 517.19
    Es ist anerkannt, dass die Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage grundsätzlich von einem vorher im Verwaltungsverfahren erfolglos gestellten Antrag auf Vornahme des eingeklagten Verwaltungsakts abhängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 6 C 40.07 -, juris, Rn. 17).

    Diese mit Art. 19 Abs. 4 GG in Einklang stehende Zulässigkeitsvoraussetzung lässt sich bereits der Gesetzessystematik, insbesondere § 68 Abs. 2 VwGO ("[...] wenn der Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts abgelehnt worden ist") und den besonderen Anforderungen an eine Untätigkeitsklage (vgl. § 75 Abs. 2 VwGO), entnehmen und folgt zusätzlich aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung, nach dem es zunächst Sache der Verwaltung ist, sich mit Ansprüchen zu befassen, die an sie gerichtet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 6 C 40.07 -, juris, Rn. 17).

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus VG Berlin, 05.06.2020 - 12 K 517.19
    Das Begehren des Antragstellers muss auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem bestimmten Aufenthalt im Bundesgebiet gerichtet sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2007 - 1 C 43.06 -, juris, Rn. 26; Kluth, in: BeckOK/AusländerR, § 81 AufenthG Rn. 6).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VG Berlin, 05.06.2020 - 12 K 517.19
    Prozesskostenhilfe darf demgegenüber verweigert werden, wenn die Erfolgschance lediglich eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 -, juris, Rn. 26; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 166 Rn. 8).
  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und

    Auszug aus VG Berlin, 05.06.2020 - 12 K 517.19
    Zur Unterhaltsgewährung gehört eine fortgesetzte regelmäßige Unterstützung in einem Umfang, der es ermöglicht, zumindest einen Teil des Lebensunterhalts regelmäßig zu decken (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 1 C 22.14 -, juris, Rn. 24; Ziffer 3.2.2.1 AVV FreizügG/EU; Tewocht, in: BeckOK/AuslR, § 3 FreizügG/EU Rn. 15).
  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Auszug aus VG Berlin, 05.06.2020 - 12 K 517.19
    Es genügt vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die bereits dann gegeben ist, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 1999 - BVerwG 6 B 121.98 -, juris, Rn. 8; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 166 Rn. 8).
  • VG Würzburg, 27.04.2015 - W 7 K 14.533

    Kein Recht auf Einreise bei Bestehen einer Scheinehe

    Auszug aus VG Berlin, 05.06.2020 - 12 K 517.19
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass § 2 Abs. 7 Satz 2 FreizügG/EU als Fall des intendierten Ermessens einzuordnen ist und die Visumserteilung nur in besonderen Ausnahmefällen noch in Betracht kommt (vgl. VG Würzburg Urteil vom 27. April 2015 - W 7 K 14.533 - juris, Rn. 31; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 2 FreizügG/EU Rn. 174).
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